Für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften gibt es eine Reihe von Absicherungsmöglichkeiten, um im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls finanziell vorzusorgen. Dabei denken die meisten Menschen zunächst an Versicherungen, wie die Risikolebensversicherung oder Unfallversicherung. Allerdings gerät die Vorsorge bezüglich einer Vollmacht für medizinische und finanzielle Entscheidungen oft in Vergessenheit. Ein neues Notvertretungsrecht soll bald einen Teil dieser Fragen beantworten – die ascent AG weist trotzdem darauf hin, dass dadurch keine automatische Vertretungsvollmacht gegenüber Banken oder anderen Instituten entsteht. Darum sollten sich Paare frühzeitig kümmern – und sich ausführlich beraten lassen.
Etwa 17,7 Millionen Ehen und Partnerschaften betroffen
Die Gefahr, dass ein Partner schwer erkrankt oder verunglückt gehört verständlicherweise nicht zu den beliebtesten Gedanken oder Gesprächsthemen in einer Beziehung. Dennoch ist es keineswegs Schwarzmalerei, sich auf den Ernstfall vorzubereiten. In fast 18 Millionen Ehen kommt ein solches Szenario vor – fehlt dann auch noch jegliche organisatorische Vorbereitung, ist das für Betroffene in dieser Situation kaum noch zu regeln. Die Berater der ascent AG empfehlen deshalb: Besser eine Vollmacht, die man nicht braucht als keine Vollmacht, wenn man sie dringend benötigt.
Neues Gesetz vereinfacht nur die medizinische Vollmacht
Ob der Gesetzesentwurf des Bundestags für das neue Notversorgungsrecht tatsächlich in Kraft tritt, entscheidet sich erst Ende September. Die Regelung sieht vor, dass Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner über medizinische Behandlungen entscheiden dürfen, zum Beispiel nach einem schweren Unfall oder Schlaganfall. Bislang war dies nur dann möglich, wenn eine offizielle rechtliche Benennung als Betreuer vorweg ging oder eine entsprechende Vorsorgevollmacht vorlag. Diese Befugnis ist allerdings auch mit gewissen Einschränkungen verbunden: So darf der Partner im eintretenden Notfall zwar über die medizinische Versorgung entscheiden, nicht aber darüber, ob zum Beispiel eine Beatmungsmaschine ausgeschaltet werden soll. Dafür ist auch weiterhin eine schriftliche Verfügung notwendig. Unverheiratete Paare sind von der Neuregelung ohnehin ausgeschlossen.
Die ascent AG unterstützt Paare bei der Erstellung der finanziellen Vorsorgevollmacht
Das geplante Notversorgungsrecht lässt Fragen zur Regelung der finanziellen Vorsorge unbeantwortet. Dabei kommen auch hier auf Paare Probleme zu, die keine schriftliche Vereinbarung getroffen haben. Wer hat nun Zugriff auf das Konto des Partners? Oder seine Depots und Fonds-Geschäfte? Wer kann Verträge – zum Beispiel Handyverträge oder Versicherungen – kündigen? An wen werden Versicherungssummen ausgezahlt, die eigentlich dem verunglückten Partner zustehen? Verheiratete Paare glauben oftmals, dass der Partner automatisch die Befugnis hat, zu entscheiden. Tatsächlich ist eine finanzielle Vorsorgevollmacht unverzichtbar, um diese Punkte verbindlich zu regeln.
Mit der ascent AG haben Paare einen kompetenten Finanzdienstleister an Ihrer Seite, der all diese Fragen beantworten kann. Denn finanzielle Absicherung bedeutet nicht nur, in die private Altersvorsorge und Versicherungen zu investieren, sondern auch organisatorisch auf alles vorbereitet zu sein. Auf diese Weise können sich Betroffene im Ernstfall darauf konzentrieren, was wirklich wichtig ist: Ihr Wohl und das Ihres Partners.